bzw. Ergänzungsabgabe
550,00 Euro pro Berechnungslänge
§ 38 und 39 NÖ Bauordnung - dieses Gesetz können sie hier abrufen
(das Gesetz unter "Titel" eingeben)
Berechnung:
Die Berechnungslänge (BL) ist die Seite eines mit dem Bauplatz flächengleichen Quadrates.
Der Bauklassenkoeffizient (BKK) zur Zeit der Bauplatzerklärung und aufgrund der im Baubescheid bewilligten Gebäudehöhe beträgt angenommen "1"
Der Einheitssatz (ES) zur Zeit der Bauplatzerklärung ist gemäß der Verordnung des Gemeinderates vom 18.11.2010 mit € 450,00 festgesetzt.
Grundstücks-Nr. | Fläche | BL | BKK | ES | Aufschließungs-abgabe |
000/0 | 1000 m² | 31,6228 m | 1,25 | 550 € | 21.740,68 € |
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenstein hat in seiner Sitzung am 16.09.2015 folgende Gebühren für den Friedhof in Klamm beschlossen:
Erdgrabstellen (Einzelgrab für 2 Leichen) | € 130,00 |
Erdgrabstellen (Einzelgrab für 4 Leichen) | € 260,00 |
gemauerte Grabstellen (Gruft für 3 Leichen) | € 1.420,00 |
gemauerte Grabstellen (Gruft für 6 Leichen) | € 2.840,00 |
Beerdigungsgebühr:
Erdgrabstellen | € 580,00 |
Urnen | € 260,00 |
Grüften | € 280,00 |
Beisetzung einer Urne in einer Gruft | € 280,00 |
blinden Grüften | € 840,00 |
Beisetzung einer Urne in einer blinden Gruft: | € 320,00 |
Enterdigungsgebühr:
Die Enterdigungsgebühr beträgt das Zweieinviertelfache der Beerdigungsgebühr.
Gebühren für die Benützung der Leichenkammer:
pro angefangenem Tag: € 17,00
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenstein beschließt am 07.12.2016 für den über den widmungsgemäßen Zweck hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund in der Gemeinde die Einhebung einer Gebrauchsabgabe nach den Bestimmungen des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes in der derzeit geltenden Fassung wie folgt:
Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarten des Tarifes des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten.
Das aktuelle NÖ Gebrauchsabgabegesetz können Sie hier abrufen
1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 500 v.H. (%)
2. Grundsteuer für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v.H. (%)
Verordnung des Gemeinderates vom 09.12.2009. Diese Verordnung ist rechtskräftig mit 1.1.2010.
6,54 € für Nutzhunde jährlich
70,00 € für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz
35,00 € für alle anderen Hunde
Der Interessentenbeitrag ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe. Die Einhebung diesr Abgabe besorgen die Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich.
95 % der Einnahmen aus der Nächtigungstaxe gebühren der Gemeinde und 5 % des Abgabenertrages sind für das Land Niederösterreich vorgesehen.
Der Abgabensatz laut § 13 NÖ Tourismusgesetz 2010 beträgt für Gemeinden der Ortsklasse I für
die Abgabengruppen (siehe Berufe in untenstehender Datei zum runterladen)
Abgabengruppe A 2,30 %o
Abgabengruppe B 1,90 %o
Abgabengruppe C 1,50 %o
Abgabengruppe D 1,10 %o
Höchstberechnungsgrundlage beträgt € 1,000.000,00
Bei Privatzimmervermietern ist der Beitrag vom Jahresumsatz zu bemessen. Als Jahresumsatz gilt die Summe der eingenommenen Nächtigungs- und Verpflegungsentgelte ohne USt) Es gilt in der Gemeinde Breitenstein folgender Prozentsatz:
Ortsklasse I: 3 %, höchstens € 500,00
Zum NÖ Tourismusgesetz 2010 gelangen Sie hier
exkl. MWSt | 12,30 € |
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inkl. MWSt | 13,53 € |
Gebühr pro m² Berechnungsfläche
Berechnungsfläche:
1/2 der verbauten Fläche multipliziert mit der um 1 erhöhten Zahl der angeschlossenen Geschoße plus 15 % der unverbauten Fläche (max. Berechnung der unverbauten Fläche von 500 m²) mal der Anschlussgebühr plus gesetzliche Umsatzsteuer
Zum aktuellen NÖ Kanalgesetz gelangen Sie hier
exkl. MWSt | 2,80 € pro m² Berechnungsfläche |
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inkl. MWSt | 3,08 € pro m² Berechnungsfläche |
Zum aktuellen NÖ Kanalgesetz gelangen Sie hier
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenstein hat in seiner Sitzung am 02.12.2020 folgende Gebühren festgesetzt:
Müllbehälter für eine wiederkehrende Benützung (Mülltonne) pro Behälter und Abfuhr:
Restmüllbehälter 120 Liter € 15,00
Restmüllbehälter 240 Liter € 24,00
Restmüllbehälter 1.100 Liter € 108,00
Müllsäcke für einmalige Benützung 60 Liter € 7,50
im Sonderbereich:
Restmüllbehälter 120 Liter € 13,50
Restmüllbehälter 240 Liter € 21,60
Restmüllbehälter 1.100 Liter € 97,20
Restmüllbehälter für einmalige Benützung 60 Liter € 6,75
Grüne Tonne 240 Liter € 7,50
Grüne Tonne 1.100 Liter € 36,00
Müllbehälter für einmalige Benützung 110 Liter € 3,74
im Sonderbereich:
Grüne Tonne 240 Liter € 6,74
Grüne Tonne 1.100 Liter € 32,40
Müllbehälter für einmalige Benützung 110 Liter € 3,36
Biomüllbehälter 120 Liter € 0,74
Biomüllbehälter 240 Liter € 1,50
Müllbehälter für einmalige Benützung 60 Liter € 0,37
im Sonderbereich:
Biomüllbehälter 120 Liter € 0,66
Biomüllbehälter 240 Liter € 1,35
Müllbehälter für einmalige Benützung 60 Liter € 0,33
Die Abfallwirtschaftsabgabe beträgt 10 % der Abfallwirtschaftsgebühr
Die Umsatzsteuer wird in der gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
Der Pflichtbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet von Breitenstein ohne Ausnahme.
Der Sonderbereich umfasst die Grundstücke im Grünland Sommerhöhe mit den Grundstücksnummern 389/2, 332, 389/8, 344, 388/3 und 402/2, KG Breitenstein. Für den Sonderbereich wird folgende Sammelstelle festgelegt: Kreuzung Karl-Schubert-Straße/Sommerhöhe.
Neben Müll werden folgende Abfallarten in die Erfassung und Behandlung einbezogen:
Sperrmüll (inkl. Metall- und Metallschrottabfälle sowie Holzabfälle)
Gefährliche Abfälle und Problemstoffe (Sondermüll) aus privaten Haushalten
Die kompostierbaren (biogenen) Abfälle können einer Eigenkompostierung zugeführt werden, wenn diese sachgemäß und im öftlichen Nahebereich erfolgt. Die ordnungsgemäße Kompostierung wird durch Organe der Gemeinde bzw. des Abfallwirtschaftsverbandes überprüft.
Im Pflichtbereich werden im Kalenderjahr
4 Einsammlungen von Restmüll
13 Einsammlungen von Restmüll (Windeltonne)
6 Einsammlungen von Altpapier
12 Einsammlungen von Wertstoffen (Grüne Tonne)
16 Einsammlungen von kompostierbaren (biogenen) Abfällen
8 Sammlungen von Sperrmüll (Kooperation Abfallsammelzentrum Schottwien)
2 Sammlungen von Sondermüll (Kooperation Abfallsammelzentrum Schottwien)
durchgeführt
Die genauen Sammeltermine werden gesondert bekanntgegeben.
Zum aktuellen NÖ Abfallwirtschaftsgesetz gelangen Sie hier
Die Gemeinden des Landes Niederösterreich werden durch Verordnung der Landesregierung nach ihrer Tourismusbedeutung in Ortsklassen I - III gegliedert. Die Gemeinde Breitenstein wurde in die Ortsklasse I gegliedert.
Zum aktuellen NÖ Tourismusgesetz gelangen Sie hier
Die Nächtigungstaxe beträgt für die Ortsklasse I im Jahr 2018 € 1,60 und ist wertgesichert.
Die Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe. Die Einhebung dieser Abgabe besorgen die Gemeinden im eigenen Wirkungsbgereich. 35 % der Einnahmen aus der Nächtigungstaxe gebühren der Gemeinde und 65 % des Abgabenertrages sind für das Land Niederösterreich vorgesehen.
Der Unterkunftgeber haftet für die Entrichtung und Abfuhr der Nächtigungstaxe.
Die Seuchenvorsorgeabgabe ist eine ausschließliche Landesabgabe und wird von der Gemeinde Breitenstein für das Land Niederösterreich eingehoben und 1/4 jährlich abgeliefert.
Zum aktuellen NÖ Seuchenvorsorgeabgabengesetz gelangen Sie hier
Für das für ein Grundstück im Pflichtbereich zugeteilte oder für ein Grundstück auf Grund eines Ansuchens vereinbarte jährliche Restmüllbehältervolumen ist eine Seuchenvorsorgeabgabe zu entrichten.
1. ein angefangenes jährliches Behältervolumen von 3.500 Liter € 13,50
2. jede weiteren angefangenen 1.000 Liter € 4,00.
Der festgesetzte Hebesatz ändert sich, beginnend mit 1. Jänner 2015, jährlich in dem Maß, das sich aus der Veränderung der Verbraucherpreise (Verbraucherpreisindex) gegenüber der für Jänner 2015 verlautbarten Indexzahl ergibt. Eine Änderung der Verbraucherpreise bis 12 % ist nicht zu berücksichtigen ist. Ändert sich der Hebesatz, so ist er im Landesgesetzblatt kundzumachen.
exkl. MWSt | 8,65 € |
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inkl. MWSt | 9,52 € |
Gebühr pro m² Berechnungsfläche
Berechnungsfläche:
1/2 der verbauten Fläche multipliziert mit der um 1 erhöhten Zahl der angeschlossenen Geschoße plus 15 % der unverbauten Fläche (max. von 500 m²) mal der Anschlussgebühr plus gesetzliche Umsatzsteuer.
Zum aktuellen NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz gelangen Sie hier
Zum aktuellen NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz gelangen Sie hier
Zum aktuellen NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz gelangen Sie hier
exkl. MWSt | 75,00 € pro m³ |
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inkl. MWSt | 82,50 € pro m³ |
Diese Gebühr wird einmal jährlich im Februar verrechnet.
Für einen Haushalt werden üblicherweise Wasserzähler mit einer Durchflussmenge von 3 m³ bereit gestellt. Für Häuser mit mehreren Wohnungen wird entsprechend größer dimensioniert.
3 m³ mit € 225,00 excl. USt
7 m³ mit € 525,00 exkl. USt 17 m³ mit € 1.275,00 exkl. USt
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